Hier erfahren Sie, daß es eigentlich "Mietwäsche" heißt und warum "Leasingwäsche" nur manchmal richtig ist.

Heißt es Leasingwäsche oder Mietwäsche?

Miet- oder Leasingwäsche ist modern. In den vergangenen Jahren ist der Anteil am Branchenumsatz kontinuierlich gewachsen. In der Wäscherei-Branche wird sowohl von Mietwäsche, als auch von Leasingwäsche gesprochen. "Leasing" und "Miete" beschreiben zwei ähnliche, aber dennoch unterschiedliche Dinge. Wir von Waescherei-Suche.de möchten durch diesen Artikel ein wenig zur Begriffsbestimmung beitragen, da immer wieder die Frage aufkommt „Heißt es nun Mietwäsche oder Leasingwäsche?“

Drei Frotteehandtücher auf einem frisch bezogenen Hotelbett

Grundsätzliches

 

Mietverträge sind dabei in Deutschland eindeutig durch das BGB geregelt, Leasingveträge dagegen nicht. Miete und Leasing, als besondere Form der Miete, haben Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich aber an einigen wesentlichen Stellen.

Gemeinsamkeiten Leasing und Miete

Leasing- und Mietwäsche haben beide gemeinsam, daß der Nutzer der Wäsche nicht der Eigentümer der Wäsche ist. Der Nutzer ist dabei der Kunde der Wäscherei. Daraus folgt, daß der Nutzer die Wäsche auch nicht in der Bilanz aktivieren muß oder kann. Die Textilien sind also bilanzneutral.

Daraus folgt auch, daß bei Leasing- und Mietwäsche der Nutzer nicht die Investition stemmen muß, d.h. er hat auch keinen Liquiditätsabfluß. Allerdings werden die Finanzierungskosten in der Leasingrate, bzw. im Mietpreis enthalten sein.

Andererseits würde ein Kauf der Textilien durch den Nutzer aber nicht zwangsläufig zur Aktivierung führen, da Unternehmen für Geringwertiges Wirtschaftsgüter (GWG) ein Wahlrecht bis zu einer Höhe von 410 € Anschaffungswert pro Gegenstand haben.

Fassen wir zusammen:

  1. In beiden Fällen ist der Nutzer nicht der Eigentümer.
  2. Der Nutzer hat sowohl bei Leasing- als auch bei Mietwäsche keinen Liquiditätsabfluß, und
  3. die Nutzung ist bilanzneutral.

Definition Mietwäsche

 

„Mietwäsche sind alle Textilien, die von einem Anbieter angeschafft, und mit einer flexiblen Mietdauer an Kunden vermietet werden. Bei Mietwäsche ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich und es erfolgt am Ende der Mietdauer kein Kauf der Textilien durch den Mieter."

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Unterschiede zwischen Leasing- und Mietwäsche

Von Miete spricht man, wenn der Vermieter bestimmt, wann er den Gegenstand anschafft, welchen Gegenstand er anschafft und von wem er kauft. Der Vermieter bestimmt also Art, Beschaffenheit, Lieferant und Anschaffungszeitraum.

Ebenfalls von Miete spricht man, wenn die Mietdauer flexibel ist und der Mietpreis sich währenddessen ändern kann. Bei der Miete obliegt die Instandhaltung des Mietguts und die Gebrauchstauglichkeit dem Vermieter.

Wenn man von Leasing spricht

 

Von "Leasing" spricht man, wenn der Nutzer zwar genauso wie bei der „Miete“ die Nutzungsrechte an einem Gegenstand erhält ohne Eigentümer zu werden, jedoch, im Unterschied zur klassischen „Miete“, die Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie alle Gewährleistungsansprüche auf den Leasingnehmer abgewälzt werden.

Dafür definiert der Leasing-Nehmer – in Abstimmung mit seinem Leasing-Geber – nach seinen spezifischen Bedürfnissen das Anforderungsprofil für das Investitionsobjekt und legt das Beschaffungsdatum fest. Er wählt den Hersteller aus, führt gegebenenfalls selbst die Kauf-/Vertragsverhandlungen und wickelt die Übernahme oder – bei einem Betriebsgebäude – das Baumanagement in eigener Regie ab. Je nach individuellem Bedürfnis kann er diese Aufgaben aber auch teilweise oder ganz an die Leasing-Gesellschaft übertragen.

Zusammengefasst kauft bei einem Leasing der Leasinggeber den vom Leasingnehmer näher spezifizierten Leasinggegenstand und überträgt daraufhin, gegen die vereinbarte Leasingrate, die Nutzungsrechte für diesen auf den Leasingnehmer. Auch kann beim Leasing vereinbart werden, daß der Leasinggegenstand nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit von dem Leasingnehmer erworben wird, er also durch Abschluss eines dann folgenden oder bereits vorher vereinbarten Kaufvertrages Eigentümer des Leasinggegenstandes wird (sog. Kaufoption)

In der Praxis

 

Ein klassischer Fall für Mietwäsche ist das einmalige Ausleihen (Mieten) von Tischwäsche für eine einmalige Veranstaltung. Die Mietdauer ist kurz, der Preis festgelegt, die Textilien sind vom Vermieter ausgesucht und angeschafft worden.

So ist es auch sinnvoll von „Mietwäsche“ für kleinere und mittlere Hotels zu sprechen, denn der Kunde hat sehr beschränkten Einfluß auf die Art der Wäsche. Zumeist kann er aus einer Reihe von Artikeln wählen (die Art), allerdings bestimmt der Vermieter in aller Regel den Lieferanten und die Menge. Am Vertragsende kann eine Kaufoption oder Verpflichtung der genutzten Textilien vereinbart sein. Eine Kaufverpflichtung kann dabei allerdings für Leasing sprechen.

Fließende Grenzen zwischen Mieten und Leasing

Ein größeres mittelständisches Unternehmen, daß Berufskleidung für seine Mitarbeiter mietet und dabei auf standardisierte Ware der Wäscherei zugreift wäre eher als "Miete" zu betrachten. Legt das Unternehmen aber den Hersteller, die Art und Beschaffenheit der Ware fest, so spräche das für einen Leasingvertrag. Auch hier sind die Grenzen durchaus fließend und eine genaue Zuordnung schwer. Ähnliches gibt es auch bei größeren Hotelketten, die Art, Beschaffenheit und Lieferanten für ihre Hotelwäsche festlegen. Dies würde wieder für Leasing sprechen.

Ein klassischer Fall von Leasingwäsche wäre ein Unternehmen, daß Art der Textilien (z.B. speziell für sie hergestellte Jacken und Hosen) und damit auch den Lieferanten bestimmt. Im Vertrag würde zudem eine Dauer von und dadurch eine Teilamortisation vereinbart. Zum Vertragsende würde das Unternehmen alle Textilien zu einem festgelegten Preis vom Leasinggeber übernehmen.

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Zusammenfassung Miet- oder Leasingwäsche

 

In der Mehrzahl aller Fälle ist es sinnvoller von Mietwäsche zu sprechen und nicht von Leasingwäsche. Besonders bei kleinen und mittleren Kunden sprechen die Mehrzahl der Bewertungsfaktoren für Miet(-kauf)verträge. In ausgewählten Fällen sprechen Vertragsbedingungen und Umstände allerdings für eine Klassifizierung als Leasingwäsche.

Ob eine genaue Klassifizierung aber notwendig ist (wenn, dann z.B. aus steuerlichen Gründen), sei dahingestellt. Mietwäsche bietet den meisten Kunden eine ganze Reihe von Vorteilen, die einem Kauf und der Abgabe als Lohnwäsche entgegen stehen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei RA Christoph Najberg für die kritische Durchsicht des Textes bedanken.

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Autor

Sebastian Schweyen

Über den Autor

Sebastian Schweyen kennt die Wäscherei-Branche seit mehr als 15 Jahren. Er stammt aus einem mittelständischen Wäschereibetrieb und ist Gründer von Waescherei-Suche.de, dem Branchenportal für Wäscherei-Dienstleistungen. Mit der Spezialsuche können Gewerbekunden mit drei Klicks kostenlos ein Angebot von passenden Wäschereien anfordern.

Alle Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt worden. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Alle Texte stellen ebenso keine Rechtsberatung dar. Sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, so korrigieren wir diesen gerne. Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2016