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Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

In der Textilservice und Wäscherei-Branche gilt ab dem 1.11.2009 ein gesetzlicher Mindestlohn. Ab dem 1. April 2012 wird die letzte Angleichung der Lohnuntergrenze durchgeführt. Ab dem Datum beträgt Mindestlohn in den Ostdeutschland 7,00 € und in Westdeutschland 8,00 €.

Um diese Gesetzlichen Vorgaben besser durchsetzen zu können haben der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, am 19. März 2012 in Berlin gemeinsam mit dem Präsidenten des Industrieverbandes Textil Service, Peter Böge, dem Präsidenten des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes, Friedrich Eberhard, dem Gewerkschaftssekretär der IG Metall, Hans Wettengl und dem Bundesvorsitzenden der DHV – Die Berufsgewerkschaft, Gunter Smits, die Bündniserklärung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Branche Textilreinigung / Textil Service unterzeichnet.

Ziele der Bündnispartner

  • Die Einhaltung der Mindestlöhne im Bereich Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
  • gemeinsames präventives Handeln zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
  • Aufklärung über die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
  • Förderung eines fairen Wettbewerbs unter gleichen Bedingungen statt ruinöser Preiskonkurrenz durch Lohndumping und illegale Praktiken,
  • ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung
  • konsequenter Gesetzesvollzug bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Weiterführende Links:

Bundesministerium der Finanzen
Zusammenfassung auf ftt-online.de

 

Update 2016-1: Links entfernt, da gelöscht.

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